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Gesundheitsreform 2009
Gesundheitsreform: Neuregelungen für die private Krankenversicherung 2009
Zum 1. Januar 2009 sind für die private Krankenversicherung einige zentrale gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. Dazu zählen die gesetzlichen Vorgaben zum Angebot eines brancheneinheitlichen Basistarifs, die Möglichkeit zur Mitnahme der Alterungsrückstellungen und die Pflicht zur Versicherung.
In der Summe führen diese Neuregelungen zu erheblichen Belastungen der PKV und ihrer Versicherten. Deswegen hat eine große Zahl privater Krankenversicherungsunternehmen Verfassungsbeschwerde gegen die sie betreffenden Vorschriften eingelegt. Insgesamt repräsentieren diese Unternehmen über 95 Prozent der Privatversicherten. Bis das Bundesverfassungsgericht über die einzelnen Beschwerden entscheidet, stellen die Neuregelungen jedoch geltendes Recht dar und werden daher fristgerecht von der privaten Krankenversicherung umgesetzt.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen
zum 1. Januar 2009.
Riester Rente ist vom Staat gefördert
Die Riester Rente ist eine private Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Für jene, die berechtigt sind, diese Art der Rente in Anspruch zu nehmen, ist es möglich, von vielen Vorteilen zu profitieren. Der erste Vorteil ist vor allem der, dass die Anbieter der Riester Rente wenigstens den Teil auszahlen müssen, der auch der Höhe der eingezahlten Beiträge entspricht. Dadurch wird die Rente ein Leben lang mindestens in der gleichen Höhe oder auch in steigender Höhe ausbezahlt. Außerdem gibt es eine Garantiezeit, bei welcher der Ehepartner im Falle des Todes die Versicherung übernehmen kann. Weiterhin ist es auch möglich, dass das Kapital aus der Riester Rente für die Finanzierung von Eigentum genutzt wird. Ein weiterer Vorteil besteht auch darin, dass angespartes Guthaben in der Ansparphase pfändungssicher ist.
Das Prinzip der Riester Rente
Das Prinzip bei der Riester Rente ist im Grunde die Freiwilligkeit. Es handelt sich hier nämlich um eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rentenversicherung und muss nicht abgeschlossen werden. Außerdem müssen die Altersvorsorgeverträge bei den Anbietern durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch zertifiziert sein. Die Zulagen vom Staat werden auch direkt in den Vertrag einbezahlt und gehen nicht an den Sparer selber. Damit der Zuschuss bezahlt wird, muss dieser zunächst beantragt werden. Sollte die Antragsstellung innerhalb von vier Jahren versäumt werden, dann kann die Zulage nicht mehr beansprucht werden. Wer das vermeiden möchte, der sollte gleich einen Dauerzulageantrag für die Riester Rente beantragen. So muss nicht für jeden Antrag eine Zustimmung vom Versicherten erfolgen.
Ehepartner und die Riester Rente
Möchten Ehepartner die Riester Rente beantragen, so ist es notwendig, dass für jeden ein eigener Vertrag abgeschlossen wird. Nur so ist es möglich, dass auch jeder der Ehepartner die Zulage erhält. Weiterhin ist es auch wichtig, dass man sich Kinderzulage für die Riester Rente beachtet, denn für jedes Kind hat man hier Anspruch.
Die Riester Rente ist eine private Altersvorsorge, die für viele Menschen geeignet ist und als zusätzliche Rente abgeschlossen werden sollte.
Quelle: PKV Verband
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