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Das Engagement der PKV in der Prävention

Krankheitsvermeidung muss immer Vorrang vor Krankheitsleistungen haben. Prävention ist daher eine wichtige Aufgabe jedes zukunftsweisenden Gesundheitssystems. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sehen deshalb in ihren Tarifen ausreichende Leistungen für sekundäre Prävention (Früherkennung) und tertiäre Prävention (Verhütung einer Verschlimmerung, Vorbeugung von Folgeerkrankungen) vor. Diese Leistungen sind Bestandteil des vertraglichen Versicherungsschutzes in der PKV.

Primärprävention ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die so genannte "Primärprävention" ist dagegen kein individuell versicherbares Risiko und deshalb nicht Bestandteil des Versicherungsvertrages. Primärprävention muss vor allem die Eigenverantwortung und das Bewusstsein des Einzelnen zu einer gesunden Lebenshaltung fördern und ansprechen.

 

Erfolgreiche Primärprävention lässt sich deshalb nicht auf den Bereich der Gesundheitspolitik eingrenzen, sondern schließt auch die Familien-, Bildungs- und Umweltpolitik und insbesondere kommunale Sozial- und Wohnungsbaupolitik mit ein. Prävention stellt deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, die auch gesamtgesellschaftlich, d.h. über Steuern finanziert werden muss. Der Staat darf sich hier weder aus der Organisations- noch aus der Finanzierungsverantwortung entlassen.

Genau diese Möglichkeit eröffnet aber der am 28.11.2007 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums den staatlichen Institutionen.

 

Quelle: PKV Verband

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