|
Rabattcoupon
Krankenversicherung Ratschläge
Seit dem 1. Januar 2009 bietet die Private Krankenversicherung (PKV) den gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif an.
Die Leistungen im Basistarif unterscheiden sich
beträchtlich von den übrigen PKV-Tarifen:
Der Basistarif ist ein gesetzlich definiertes Produkt,
das nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vergleichbar sein muss. Der für die PKV typische höherwertige Versicherungsschutz besteht im Basistarif nicht.
Während die PKV-Versicherten dauerhaft ein vertraglich garantiertes Schutzpaket erhalten, muss der Basistarif den Vorgaben für die gesetzlichen Krankenkassen folgen. Werden dort Leistungen gekürzt, dann gilt das auch für den Basistarif.
Durch die einschnürenden gesetzlichen Vorgaben wird der Basistarif zudem nicht
kostendeckend sein. Die verbleibende Deckungslücke geht laut Gesetz auf Kosten der Bestands-Versicherten in der PKV.
Nicht zuletzt wegen dieses Eingriffs in bestehende Verträge haben PKV -Versicherte und Unternehmen Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform eingelegt.
Fan T-Shirts
Quelle: Pkv Verband
Riester Fondssparplan
|