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Umgang mit Lebensversicherungen bei einem finanziellen Engpass
Viele Bundesbürger besitzen eine Lebensversicherung, die als Altersvorsorge dient. Immer wieder kommt es zur Auflösung der Verträge aufgrund einer vorzeitigen Kündigung. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich - Arbeitslosigkeit, Liquiditätsengpass u.s.w.
Bei einer Kündigung wird der bis dahin vorhandene Rückkaufswert bezahlt. Hierbei werden die Verwaltungskosten in Abzug gebracht. Bei einer Kündigung in den ersten Jahren erhält der Versicherungsnehmer so gut wie kein Geld aus der Lebensversicherung. Es gibt daher sinnvollere Alternativen beim Umgang mit den Lebensversicherungsverträgen.
Zuerst kann eine Beitragsaussetzung beantragt werden. Die meisten Verträge sehen diese Möglichkeit für einen bestimmten Zeitraum vor. Bei einer Kapitallebensversicherung kann sich allerdings dadurch die Versicherungssumme reduzieren. Falls die Reduzierung der Versicherungssumme vermieden werden soll, kann eine Beitragsstundung beantragt werden. In diesem Fall wird die Fälligkeit der Beiträge in die Zukunft verschoben.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Lebensversicherung verkauft wird. Der große Vorteil eines Verkaufs liegt darin, dass der Versicherungsvertrag von dem Käufer fortgeführt wird. Dies bedeutet, dass die versicherte Person weiterhin versichert bleibt. Außerdem erhält man beim Verkauf deutlich mehr als nur einen Rückkaufswert, da der Vertrag seitens der Versicherungsgesellschaft nicht aufgelöst wird.
Mit Hilfe der oben genannten Lösungen kann ein finanzieller Engpass überbrückt werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Aufnahme des so genannten Policedarlehens.
Hier sollte eine Anfrage an die Lebensversicherungsgesellschaft gestellt werden. Ein Policedarlehen stellt für die Versicherungsgesellschaft ein fast risikoloses Geschäft dar.
Beim Policedarlehen wird die bestehende Lebensversicherung als Sicherheit bei der Versicherungsgesellschaft hinterlegt. Im Gegenzug kann ein Darlehen erhalten werden, dessen maximale Höhe den Rückkaufswert des Versicherungsvertrages nicht übersteigt. Falls das Darlehen nicht ordnungsgemäß zurückgeführt werden kann, wird die Lebensversicherung verwertet. Die meisten Lebensversicherungen bieten Policedarlehen an.
Es wird empfohlen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages die Risikolebensversicherung separat von der Kapitallebensversicherung abzuschließen. Kombiverträge sollten gemieden werden. So kann beispielsweise der Beitrag bei einer Kapitallebensversicherung ausgesetzt oder die Versicherung komplett aufgelöst werden. Der Schutz aus der Risikolebensversicherung bleibt trotzdem bestehen.
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